Die Genfer Kantonspolizei sucht die Eigentümer zahlreicher Schmuckstücke, Uhren und weiterer Wertsachen, die am 14. August 2026 gefunden oder sichergestellt wurden.
Die Kriminalpolizei hat die Gegenstände fotografiert und mit Referenznummern versehen, damit mögliche Besitzer ihr Eigentum wiedererkennen können.
Nach der Demonstration vom 14. Juni 2026 wurden 226 Verfahren eröffnet.
Sie betreffen die Erhebung erkennungsdienstlicher Daten, das polizeiliche Ordnungsdispositiv und dessen Verlängerung zu Zwecken strafrechtlicher Ermittlungen oder beide Aspekte.
Betrüger verschicken E-Mails im Namen der HORNBACH Baumarkt (Schweiz) AG und werben mit einem angeblich exklusiven Angebot für eine „Breezi Pro“-Klimaanlage.
Der Link führt über eine angebliche Kundenumfrage zu einem gefälschten Onlineshop, der persönliche Angaben und Kreditkartendaten verlangt. Ähnliche Fälle mit gefälschten Umfragen und vermeintlichen Belohnungen sind bereits im Namen anderer Schweizer Unternehmen aufgetreten.
Betrüger missbrauchen den Namen und das Erscheinungsbild der METANET AG für eine Phishing-Kampagne.
Ziel ist es, an Kreditkartendaten und Sicherheitscodes zu gelangen.
Kriminelle kopieren den Internetauftritt der SBB bis ins kleinste Detail und simulieren einen glaubwürdigen Billetkauf.
Wer seine Daten preisgibt, riskiert, in die Falle zu tappen.
Das Telefon klingelt und am anderen Ende meldet sich angeblich die Polizei. Es gehe um verdächtige Bankbewegungen, eine Straftat oder um Vermögen, das dringend geschützt werden müsse. Was zunächst offiziell und glaubwürdig klingt, kann der Beginn eines professionell inszenierten Betrugs sein. Die Täter setzen ihre Opfer gezielt unter Druck – und gehen teilweise bis an deren Haustür.
Telefonbetrug im Namen von Behörden ist in der Schweiz weiterhin ein wichtiges Thema. Besonders perfide: Die Täter geben sich nicht nur als Bankmitarbeitende oder Supportstellen aus, sondern treten auch als vermeintliche Polizistinnen und Polizisten oder Mitarbeitende anderer Behörden auf.
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) berichtete 2026, dass Anrufe im Namen angeblicher Behörden seit Monaten zu den häufig gemeldeten Fällen gehören. Die Vorgehensweisen entwickeln sich dabei laufend weiter.
Schnell in die Bäckerei, kurz etwas abholen oder nur wenige Minuten einkaufen: Viele Autofahrer lassen dabei Handy, Tasche oder Laptop im Fahrzeug zurück. Doch genau solche kurzen Momente können Dieben reichen.
Ein sichtbar zurückgelassener Rucksack, eine Handtasche auf dem Beifahrersitz oder ein Laptop im Fahrzeug kann Aufmerksamkeit erregen. Deshalb gilt eine einfache Regel: Wertgegenstände gehören beim Verlassen des Autos nicht ins Fahrzeug.
Ein kurzer Scan mit dem Smartphone – und schon öffnet sich die gewünschte Seite. QR-Codes gehören längst zum Alltag. Doch genau diese Bequemlichkeit nutzen auch Betrüger aus. Manipulierte Codes können auf gefälschte Webseiten führen und sensible Daten in falsche Hände bringen.
Ob an Parkautomaten, auf Rechnungen, in Briefen oder auf anderen Dokumenten: QR-Codes wirken auf viele Menschen zunächst vertrauenswürdig. Doch hinter dem schwarz-weissen Quadrat kann sich grundsätzlich auch eine manipulierte Internetadresse verbergen.
Ein gekipptes Fenster, ein überfüllter Briefkasten oder eine dunkle Wohnung am Abend: Oft sind es unscheinbare Details, die Einbrechern verraten, dass niemand zu Hause ist. Mit einigen einfachen Massnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren.
Ein Einbruch beginnt nicht erst an der Haustür. Täter achten häufig bereits vorher darauf, welche Häuser und Wohnungen leicht zugänglich wirken und wo möglicherweise längere Zeit niemand zu Hause ist.
Anfang des Monats haben Mitarbeitende des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit am Grenzübergang Bardonnex (GE) kurz nacheinander zwei Drogeneinfuhren verhindert.
Dank unter anderem des Einsatzes der Diensthunde Hestia und Nose wurden in den Fahrzeugen speziell eingerichtete Verstecke entdeckt.
Der von der Stiftung für die Attraktivität des Kantons Genf (FLAG) veröffentlichte Bericht befasst sich mit dem Zusammenhang zwischen Sicherheit und Attraktivität und stützt sich dabei auf die Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, welche die Genfer Kantonspolizei jedes Jahr erstellt und veröffentlicht.
Wir begrüssen diesen Beitrag zur öffentlichen Debatte und möchten ihn mit einigen Elementen in einen grösseren Zusammenhang stellen.
Eine E-Mail imitiert eine WhatsApp-Benachrichtigung und nutzt den bekannten „Hallo Mama“-Betrug, um Personen in einen WhatsApp-Chat mit den Betrügern zu locken, in dem eine Notsituation fingiert wird.
Die Betrüger versuchen, mit einer täuschend echten E-Mail Vertrauen aufzubauen und ihre Opfer zu einer Geldüberweisung zu bewegen.
Mit einer angeblich notwendigen Erneuerung des SEPA-Zahlungsmandats versuchen Cyberkriminelle, Klarna-Nutzende auf eine gefälschte Login-Seite zu locken.
Ziel ist es, Daten abzugreifen, um Zugriff auf das Klarna-Konto zu erhalten und darüber unberechtigte Transaktionen auszulösen.
Zum Ferienbeginn erinnert die Genfer Polizei an die Voraussetzungen für die Ausstellung eines Notpasses am Flughafen Genf sowie an die wichtigsten Kontrollen vor einer Reise.
Die beste Lösung bleibt eine frühzeitige Planung: Ein gültiges Reisedokument allein garantiert noch keine Einreise in das Zielland.
Eine E-Mail im Namen von MediaMarkt verspricht nach der Teilnahme an einer Umfrage einen angeblichen Rabatt von 50 Prozent auf eine tragbare Klimaanlage.
Tatsächlich führt die Aktion zu einem gefälschten Onlineshop.
Im digitalen Raum werden heute zahlreiche unterschiedliche Straftaten begangen. Dabei ist es nicht einfach, den Überblick über die verschiedenen Phänomene zu behalten.
Dieser Beitrag dient als Orientierung zu den häufigsten Cyberphänomenen.